Tod und Erbe : Für welche Ausgaben sollte die Familie planen ?

Auch wenn dies inmitten eines solchen Unglücks unangemessen erscheinen mag, wird es eine Erbschaftsgebühr geben. In diesem Zusammenhang müssen Sie sich über alle Gebühren im Klaren sein, die Sie zahlen werden.

Erbschaftskosten

Nach dem Tod eines Elternteils muss die Familie auf verschiedene Ausgaben vorbereitet sein, einschließlich der Erbschaftssteuer. Zu dieser Familie gehören die natürlichen Erben und Vermächtnisnehmer, also die Begünstigten des vom Verstorbenen hinterlassenen Testaments. Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Anteil jeder Person am Netto-Erbe erhoben wird. Das bedeutet, dass jeder Erbe und jeder Begünstigte seinen Anteil an der Steuer zu zahlen hat. Die Höhe richtet sich nach bestimmten Kriterien: zum einen nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Beschenkten und dem Erben, zum anderen nach der familiären Situation, der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und einer eventuellen Behinderung des Erben oder Vermächtnisnehmers. Die Berechnung der Erbschaftssteuer hängt also von all diesen Elementen ab, aber grundsätzlich müssen alle Familienmitglieder damit rechnen, dass sie bestimmte Gebühren zahlen müssen.

Ein paar Klarstellungen

In bestimmten Sonderfällen sind Ausnahmen möglich. Dies ist bei einem Nachlass zwischen Ehegatten der Fall, unabhängig von der Höhe des Nachlasses und dem Anteil, den der überlebende Ehegatte erhält. Die Befreiung ist in diesem Fall vollständig. Aber auch Erben und Vermächtnisnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen von einer vollständigen oder teilweisen Befreiung oder einem Steuerfreibetrag auf den steuerpflichtigen Nettoanteil profitieren. Sie können auch Ermäßigungen bei der Erbschaftssteuer erhalten. Zur Information: Die Erbschaftssteuer für im Jahr 2019 eröffnete Erbschaften variiert zwischen 5 und 60 % der Höhe des Nettoanteils eines jeden Erben oder Vermächtnisnehmers und ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erben oder Vermächtnisnehmer und dem Verstorbenen.

Und der Notar ?

Die Einschaltung eines Notars ist zwingend erforderlich, wenn eine Immobilie zum Nachlass des Verstorbenen gehört, wenn der Verstorbene einen Ehevertrag geschlossen hat, wenn er ein Testament errichtet hat und wenn es sich um eine Schenkung des Verstorbenen zu Lebzeiten handelt, insbesondere um eine Schenkung unter Ehegatten. Die Erstellung der Erbverträge durch den Notar ist zwangsläufig mit Notargebühren verbunden. Hinzu kommen die gesetzlich festgelegten Vergütungen des Anwalts, die Eintragungsgebühren und eventuelle Auslagen.
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