Öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft : Unterschiede bei der Pensionierung ?

Mit dem Fortschreiten der Reformen nähern sich die Regeln für die Berechnung der Renten zwischen dem öffentlichen Dienst und privaten Unternehmen allmählich an, aber es gibt immer noch große Unterschiede. Wir werden sehen, worin diese Unterschiede bestehen.

Eklatante Unähnlichkeiten

Präsident Macron hat es versprochen: Das universelle Rentensystem wird eingeführt, denn jeder eingezahlte Euro soll jedem den Zugang zu den gleichen Rechten ermöglichen. Sicherlich hat es in diesem Bereich Reformen gegeben, aber man muss sagen, dass es immer noch erhebliche Unterschiede zwischen dem öffentlichen Dienst und privaten Unternehmen gibt, was die Altersversorgung angeht. In der Tat ist der private Sektor beim Erwerb von Rechten im Vorteil, da die Berechnung der Versicherungszeit nicht von Datum zu Datum erfolgt, sondern auf der Grundlage der gezahlten Beiträge. Für die Validierung von Versicherungsquartalen muss der Beitrag allerdings das 150-fache des stündlichen Mindestlohns betragen, also 1 482 Euro. Das bedeutet 5.828 Euro, um 4 davon zu validieren. Daher muss eine Person, die über der Sozialversicherungsgrenze von 3.311 Euro pro Monat bezahlt wird, nur 2 Monate arbeiten, um 4 Quartale zu validieren.

Im öffentlichen Dienst

Die Berechnungsmethode des öffentlichen Dienstes unterscheidet sich nämlich von derjenigen der Privatunternehmen. In der Tat wird jedes Quartal von Datum zu Datum validiert, und jeder Zeitraum von 90 Tagen entspricht einem Quartal. Auch eine Person, die im öffentlichen Dienst arbeitet und nur 3 Quartale in einem Kalenderjahr gearbeitet hat, gilt nur für 3 Quartale, unabhängig vom Gehalt. Bei denjenigen, die in Teilzeit arbeiten, wird die Zählung noch einmal benachteiligt, weil die Quartale im Verhältnis zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gezählt werden, es sei denn, die Teilzeit wurde zur Betreuung eines Kindes gewährt, das nach dem 1. Januar 2004 geboren oder adoptiert wurde.

Das Thema der Abwicklungsrate

Der so genannte Rentenaufrollsatz ist die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der genauen Rentenhöhe. Der Unterschied zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ist signifikant, denn im öffentlichen Sektor beträgt er 75 % für diejenigen, die sich für eine Vollrente qualifizieren, und im privaten Sektor sind es 50 %. Das arithmetische Mittel der Rentnergehälter beträgt 1.376 Euro brutto bzw. 1.283 Euro netto.
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