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Denkmalgeschützte Immobilien
Denkmalschutz
Baudenkmale
oder Denkmäler
sind Gebäude,
aber auch Teile
von einem Gebäude
oder Gruppen
von Gebäuden,
die unter Denkmalschutz
stehen.
Das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes liegt hier zu Grunde.
Grundsätzlich muss jede Maßnahme an einem Baudenkmal genehmigt werden - zuständig dafür sind die Denkmalschutzbehörden.
Ein Kulturdenkmal oder Baudenkmal ist ein
Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen
Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Es handelt sich hierbei also um ein historisches Objekt.
Verschiedene Kategorien für das Kulturdenkmal:
* Baudenkmal
= ein ganzes
Gebäude, Teile von diesem oder
die Art und Weise der Ausstattung. Denkmalwerte Schöpfungen
der Gartenkunst werden in einigen deutschen Landesdenkmalgesetzen
als bauliche Anlagen zu den Baudenkmalen gezählt, in anderen
als eigene Kategorie aufgeführt.
* Gesamtanlage
(Ensembles)
= besteht aus
einer Summe
von Einzeldenkmalen,
sonstigen Gebäuden und Freiräumen.
* Bewegliches
Kulturdenkmal
= ein Kunstwerk
(z. B. Gemälde,
Skulptur oder ein Grabstein), ein Einrichtungsgegenstand
(z. B. ein Möbelstück),
eine Sammlung
(z. B. Kunstsammlung,
Bibliothek,
Archiv).
* Bodendenkmal
= befindet
oder befand
sich im Boden,
z. B. Gräber, Keramik, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel.
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