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Denkmalgeschützte Immobilien
Denkmalschutz

Baudenkmale oder Denkmäler sind Gebäude, aber auch Teile von einem Gebäude oder Gruppen von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes liegt hier zu Grunde.
Grundsätzlich muss jede Maßnahme an einem Baudenkmal genehmigt werden - zuständig dafür sind die Denkmalschutzbehörden.

Ein Kulturdenkmal oder Baudenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Es handelt sich hierbei also um ein historisches Objekt.



Verschiedene Kategorien für das Kulturdenkmal:

* Baudenkmal = ein ganzes Gebäude, Teile von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung. Denkmalwerte Schöpfungen der Gartenkunst werden in einigen deutschen Landesdenkmalgesetzen als bauliche Anlagen zu den Baudenkmalen gezählt, in anderen als eigene Kategorie aufgeführt.

* Gesamtanlage (Ensembles) = besteht aus einer Summe von Einzeldenkmalen, sonstigen Gebäuden und Freiräumen.

* Bewegliches Kulturdenkmal = ein Kunstwerk (z. B. Gemälde, Skulptur oder ein Grabstein), ein Einrichtungsgegenstand (z. B. ein Möbelstück), eine Sammlung (z. B. Kunstsammlung, Bibliothek, Archiv).

* Bodendenkmal = befindet oder befand sich im Boden, z. B. Gräber, Keramik, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel.