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Alle
reden darüber – kaum
einer weiß genaueres über
sie. Die Rede ist von der
Abgeltungssteuer, die ab
dem 01.01.2009 in Deutschland
gelten wird. Die Abgeltungssteuer
wird auf Kapitaleinkünfte
erhoben, sie ersetzt die
bisherige Kapitalertragssteuer.
Sie wird erhoben auf Zinsen,
Dividenden, Erträge
aus Investmentfonds und Zertifikatsgewinne.
Der Steuersatz ist festgelegt
auf 25%, dazu kommen allerdings
noch Solidaritätszuschlag
und unter Umständen
Kirchensteuer, der Gesamtsatz
darf aber niemals 28% überschreiten.
Mit
der Einführung
der Steuer ändern
sich auch diverse Grundlagen,
einiges bleibt gleich. Auch
2009 können
weiterhin Freistellungsaufträge
gestellt werden, die dann
für
den Sparer-Pauschbetrag gelten.
Dieser ist Ersatz für
den heute gültigen
Sparer-Freibetrag, den es
2009 nicht mehr geben wird.
Außerdem
entfallen durch den Pauschbetrag
etwaige Werbungskostenabzüge
zum Beispiel Depotgebühren
oder ähnliches,
diese können
grundsätzlich
nicht mehr geltend gemacht
werden. Für
den Pauschbetrag muss keine
Abgeltungssteuer bezahlt
werden, das heißt,
dass Kleinanleger mit geringen
Zinseinkünften
nicht von der Steuer betroffen
sind.
Der
Staat lässt
sogar noch eine weitere Option
zu, um die Kleinanleger vor
zu hohen Belastungen zu schützen.
Normalerweise muss man die
Einkünfte,
bei denen die Abgeltungssteuer
schon abgezogen wurde, nicht
mehr in der Steuererklärung
angeben. Auf Antrag ist dies
aber weiterhin möglich,
wenn der individuelle Steuersatz
unter 25% liegt (Veranlagungswahlrecht).
Problematisch ist allerdings
der Abzug der Kirchensteuer,
die vom Bankinstitut nicht
automatisch einbehalten wird,
sondern nur auf Antrag. Behält
die Bank keine Kirchensteuer
ein, muss der Steuerzahler
die Einkünfte
trotzdem auf der Einkommenssteuerklärung
angeben und Bescheinigungen
der Bank einreichen, dass
die Abgeltungssteuer bereits
bezahlt wurde.
Auch
im Bereich der Altersvorsorge über
Versicherungen wird die Abgeltungssteuer
erhoben, sowohl bei Renten-
als auch bei Lebensversicherungen,
allerdings nicht immer auf
die kompletten Erträge.
Altverträge,
die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen
wurden, bleiben bei einer
Laufzeit von mindestens 12
Jahren weiterhin steuerfrei,
für
ab dem 01.01.2005 abgeschlossene
Verträge
muss die Laufzeit mindestens
12 Jahre betragen, außerdem
darf das Kapital nicht vor
dem 60. Lebensjahr ausgezahlt
werden. Ist dies der Fall,
sind die Erträge
nur zu 50% steuerpflichtig,
die andere Hälfte
ist steuerfrei. Eine Ausnahme
bilden die Riester- und Rürup-Renten-Verträge,
diese bleiben grundsätzlich
von der Abgeltungssteuer
verschont und werden damit
zu den Gewinnern der neuen
Regelung werden.
Mit
der Abgeltungssteuer fällt
außerdem
die Veräußerungsfrist
weg, sind derzeit noch Gewinne
von Aktien, die länger
als 12 Monate gehalten werden,
bei Veräußerung
steuerfrei, gilt die neue
Abgeltungssteuer für
alle Aktiengewinne, unabhängig
von der Haltezeit der Aktien.
Die Abgeltungssteuer greift
auch bei Investmentfonds
(Sonderregeln bei thesaurierenden
Investmentfonds).
Durch
die Abgeltungssteuer wird
es für
Anleger schwieriger, Verluste
und Gewinne miteinander zu
verrechnen. Heute dürfen
Verluste aus Kapitalvermögen
noch mit Gewinnen aus allen
Einkunftsarten verrechnet
werden, ab 2009 gilt dies
nur noch für
Gewinne aus Kapitalvermögen.
Aktienverluste dürfen
zukünftig
nur noch mit Aktiengewinnen
verrechnet werden und nicht
mehr mit Zinserträgen
oder ähnlichem.
Für
alte Verluste, die in diesem
Jahr oder in den vorigen
entstanden sind, gilt eine Übergangsfrist
bis zum Jahr 2013. Bei Zertifikaten
gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung,
Zertifikate, die vor dem
14.03.2007 erworben wurden,
bleiben auch 2009 jederzeit
steuerfrei. Zertifikate,
die danach erworben worden
und mindestens ein Jahr gehalten
werden, müssen
bis zum 30.07.2009 veräußert
werden, um steuerfrei zu
sein, danach fällt
die Abgeltungssteuer voll
an.
Durch
die Neuregelung wird es zu
großen
Veränderungen
auf dem Markt kommen. Durch
die Abgeltungssteuer und
den Wegfall der Veräußerungsfrist
für
private Wertpapieranlagen
werden Aktien an Attraktivität
verlieren, weil die Rendite
dadurch sinken wird. Zu den
Gewinnern werden die Riester-
und Rürup-Renten
gehören,
auf deren Gewinne keine Abgeltungssteuer
erhoben wird, außerdem
Immobilien und Immobilienfonds,
die weiterhin steuerfrei
bleiben werden, so lange
sie mehr als 10 Jahre gehalten
werden.
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