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ABGELTUNGSSTEUER

 

 

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Ab dem 01.01.2009 wird die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte erhoben. Lassen Sie sich hierzu von Profis beraten.

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Alle reden darüber – kaum einer weiß genaueres über sie. Die Rede ist von der Abgeltungssteuer, die ab dem 01.01.2009 in Deutschland gelten wird. Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitaleinkünfte erhoben, sie ersetzt die bisherige Kapitalertragssteuer. Sie wird erhoben auf Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikatsgewinne. Der Steuersatz ist festgelegt auf 25%, dazu kommen allerdings noch Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer, der Gesamtsatz darf aber niemals 28% überschreiten.

Mit der Einführung der Steuer ändern sich auch diverse Grundlagen, einiges bleibt gleich. Auch 2009 können weiterhin Freistellungsaufträge gestellt werden, die dann für den Sparer-Pauschbetrag gelten. Dieser ist Ersatz für den heute gültigen Sparer-Freibetrag, den es 2009 nicht mehr geben wird. Außerdem entfallen durch den Pauschbetrag etwaige Werbungskostenabzüge zum Beispiel Depotgebühren oder ähnliches, diese können grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden. Für den Pauschbetrag muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden, das heißt, dass Kleinanleger mit geringen Zinseinkünften nicht von der Steuer betroffen sind.

Der Staat lässt sogar noch eine weitere Option zu, um die Kleinanleger vor zu hohen Belastungen zu schützen. Normalerweise muss man die Einkünfte, bei denen die Abgeltungssteuer schon abgezogen wurde, nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Auf Antrag ist dies aber weiterhin möglich, wenn der individuelle Steuersatz unter 25% liegt (Veranlagungswahlrecht). Problematisch ist allerdings der Abzug der Kirchensteuer, die vom Bankinstitut nicht automatisch einbehalten wird, sondern nur auf Antrag. Behält die Bank keine Kirchensteuer ein, muss der Steuerzahler die Einkünfte trotzdem auf der Einkommenssteuerklärung angeben und Bescheinigungen der Bank einreichen, dass die Abgeltungssteuer bereits bezahlt wurde.

Auch im Bereich der Altersvorsorge über Versicherungen wird die Abgeltungssteuer erhoben, sowohl bei Renten- als auch bei Lebensversicherungen, allerdings nicht immer auf die kompletten Erträge. Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, bleiben bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren weiterhin steuerfrei, für ab dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge muss die Laufzeit mindestens 12 Jahre betragen, außerdem darf das Kapital nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ist dies der Fall, sind die Erträge nur zu 50% steuerpflichtig, die andere Hälfte ist steuerfrei. Eine Ausnahme bilden die Riester- und Rürup-Renten-Verträge, diese bleiben grundsätzlich von der Abgeltungssteuer verschont und werden damit zu den Gewinnern der neuen Regelung werden.

Mit der Abgeltungssteuer fällt außerdem die Veräußerungsfrist weg, sind derzeit noch Gewinne von Aktien, die länger als 12 Monate gehalten werden, bei Veräußerung steuerfrei, gilt die neue Abgeltungssteuer für alle Aktiengewinne, unabhängig von der Haltezeit der Aktien. Die Abgeltungssteuer greift auch bei Investmentfonds (Sonderregeln bei thesaurierenden Investmentfonds).

Durch die Abgeltungssteuer wird es für Anleger schwieriger, Verluste und Gewinne miteinander zu verrechnen. Heute dürfen Verluste aus Kapitalvermögen noch mit Gewinnen aus allen Einkunftsarten verrechnet werden, ab 2009 gilt dies nur noch für Gewinne aus Kapitalvermögen. Aktienverluste dürfen zukünftig nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden und nicht mehr mit Zinserträgen oder ähnlichem. Für alte Verluste, die in diesem Jahr oder in den vorigen entstanden sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2013. Bei Zertifikaten gibt es ebenfalls eine Ausnahmeregelung, Zertifikate, die vor dem 14.03.2007 erworben wurden, bleiben auch 2009 jederzeit steuerfrei. Zertifikate, die danach erworben worden und mindestens ein Jahr gehalten werden, müssen bis zum 30.07.2009 veräußert werden, um steuerfrei zu sein, danach fällt die Abgeltungssteuer voll an.

Durch die Neuregelung wird es zu großen Veränderungen auf dem Markt kommen. Durch die Abgeltungssteuer und den Wegfall der Veräußerungsfrist für private Wertpapieranlagen werden Aktien an Attraktivität verlieren, weil die Rendite dadurch sinken wird. Zu den Gewinnern werden die Riester- und Rürup-Renten gehören, auf deren Gewinne keine Abgeltungssteuer erhoben wird, außerdem Immobilien und Immobilienfonds, die weiterhin steuerfrei bleiben werden, so lange sie mehr als 10 Jahre gehalten werden.