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INFORMATIONEN:
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WERFTABLIEFERUNGSRISIKO

 

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die beauftragte Werft das Schiff verspätet oder im Extremfall gar nicht liefert.

Eine Vertragsstrafe wird dann für die Werft fällig, wenn sie verspätet abliefert.

Überschreitet die Verspätung das vertraglich festgehaltene Datum über 211 Tage, hat die Schifffahrtsgesellschaft die Möglichkeit, das Schiff nicht anzunehmen.
Im Fall der Nichtablieferung des Schiffes werden die geleisteten Anzahlungen per Refundment-Garantie bei einer intern. Bank oder Versicherung zurückgezahlt.