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HEDGE FONDS / HEDGE FUND

 

 

HEDGE FONDS / HEDGE FUND: Rechtliches

Hedge-Fund-Regelungen werden gelockert:
Am 28.11.2003 wurde im Bundesrat das Investmentmodernisierungsgesetz verabschiedet und ist am 01.01.2004 in Kraft getreten. Privatanlagern ist es somit seit Beginn 2004 möglich, unter spezifischen Vorgaben jetzt doch in einzelne HF zu investieren. Bisher war bestimmt, dass Privatanleger nur über sog. Dachfonds in Hedge Funds anlegen können. Öffentlich vertrieben oder beworben dürfen die Einzel-Hedge-Funds von den Investmentgesellschaften allerdings nicht – so die neuen Vorschläge. Sie dürfen nur im Rahmen eines Private Placements angeboten werden. Anleger haben also die Aufgabe, sich eigenständig zu erkundigen, oder sollen von Fondsgesellschaften/Banken persönlich und gezielt angesprochen werden. Nach Hubert Ulrich (Grünen-Vertreter) dürfen nur Bankberater - die hinreichend fachkundig sind – Hedge-Funds verkaufen.
Das wahrscheinlich Anfang 2005 in Kraft tretende Investmentgesetz wird von Branchenvertretern begrüßt. Einzelne HF für Privatanleger zu öffnen, dafür hatten sich besonders Anlegerschützer stark gemacht. Der Bundestag wird darüber am 7. November abstimmen. Das würde für die Zukunft bedeuten, dass Hedge Funds hier in Deutschland nicht nur als Spezielfonds erscheinen können. Das würde die Unterdrückung inländischer Gesellschaften beseitigen, sagte Stefan Müller (CDU-Berichterstatter des Finanzausschusses). Die bisherige Dachfonds-Regelung wird es auch weiterhin geben. Man sieht allerdings vor, dass
Dachfonds einer Gesellschaft nur mit Produkten aus dieser ausgestattet werden können, insofern der gleiche Manager allerhöchstens 2 der Zielfonds verwaltet.

Eine Änderung wird von dem Ausschuss auch im Meldewesen angepeilt. Somit müssen einige Kennziffern der Single- und Dach-Hedge-Funds nur noch „regelmäßig“ und nicht wie bisher täglich mitgeteilt werden. Dieser Plan konveniert auch ganz und gar der Branche. Jedoch stehen exakte Angaben hierzu noch aus. Die bestehende Beschränkung von Leerverkäufen im Einzelfall wird es auch weiterhin geben. Am Mittwoch hat auch erstmals eine ausländische Großbank (die Sociétè Générale – SocGen) ihre, für den deutschen HF-Markt bestimmten Pläne, vorgestellt. 300 Mio. Euto bis 500 Mio. Euro will die Font-Tochter Veritas bis Ende 2004 bei allen institutionellen Anlegern einsammeln – so Geschäfsführer Ralf von Ziegesar. Auf 5 Mrd. Euro wird der Gesamtmarkt für das kommende Jahr beziffert. Auf Dachfonds, die von der SocGen in Paris und New York verwaltet werden setzt Veritas. 800 Mio. Euro in Zielfonds und 1,4 Mrd. Euro in Hedge-Dachfonds – soviel verwaltet die Bank nach eigenen Angaben bis jetzt. SocGen will auch den deutschen Marktführern DWS und Dit paroli bieten – hierfür wird ihre Erfahrung angeführt. Seit 4 Jahren gebe es in Frankreich bereits eine der deutschen ähnliche Gesetzgebung. Zum Thema Steuern bestehe laut Geschäftsführer Ziegesar allerdings weiterhin eine gewisse Unsicherheit. Hier würde nicht nur auf den Gesetzestext geachtet, sondern auch auf die Auslegung durch die Bundesanstalt für Fianzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

 

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Vertrieb:
Single-Hedge-Fonds – oder auch Publikumsfonds – dürfen nicht öffentlich vertrieben werden, so verlangt es der Anlegerschutz; d.h. Im Einzelnen, dass beispielsweise keine Single-Hedge-Fonts-Prospekte ausliegen dürfen, keine Fernsehwerbung, Zeitungswerbung, oder andere Medienwerbung betrieben werden darf. Dach-Hedge-Fonds, die durch die Verteilung des Kapitals in mehrere Single-Hedge-Fonds risikoärmer sind, dürfen dagegen hin öffentlich beworben werden. Die derzeitige Gesetzeslage sieht nicht vor, daß der Privatanleger eine Termingeschäftsfähigkeit bei seiner Bank beantragen muss, um Anteile eines Hedgefonds zu erwerben.