FACHBEGRIFFE / SCHLÜSSELWÖRTER
Hedge-Dachfonds:
Hedgefondsbeteiligungen – für deutsche Privatanleger bestimmt. Hierbei wird in verschiedenen Ziel- bzw. Single-Hedgefonds investiert. Der Verwalter darf aber maximal 20% des Vermögens in einen Single-Hedgefonds einsetzen.
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