FACHBEGRIFFE / SCHLÜSSELWÖRTER
Erfolgshonorar:
Wird meist von der Jahresausschüttung eines Hedgefonds abgezogen und fällt oft neben der Verwaltungsvergrütung an. Das Honorar ist erfolgsabhängig und wird unterschiedlich gehandhabt: Überschreitet die Jahresausschüttung z.B. ein vorher gesetztes Ziel, wird das Honorar bei einigen Anbietern fällig.
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