Paragraph 5a Einkommensteuergesetz/EstG bildet die Rechtsgrundlage für die Tonnagesteuer.
Seit dem 1. Januar 1999 kann die Reederei ihren Umsatz pauschaliert anhand des Schiffsraums ermitteln.
Rundum gut informiert. Sie als Anleger bekommen hier ein weiteres Puzzlestück für Ihr Gesamtwissen bei Schiffsbeteiligungen! Finanzexperten können Ihnen helfen, zu Ihrem persönlichen Ziel zu kommen.