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RISIKO DER ANLAGE SCHIFFSBETEILIGUNG

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Risiko der Anlage Schiffsbeteiligung

Eine Schiffsbeteiligung hat viele Chancen aber auch das eine oder andere Risiko als Anlage:

Wer sich per Gesellschafter ein einer Schifffahrtsgesellschaft beteiligt, steht natürlich in einem unternehmerischen Risiko. Dieses teilt sich in Bereiche auf und kann wie folgt aussehen:
*Anschaffungskosten und Baupreiskosten:
Hier handelt es sich um Kosten der Bauaufsicht und des Baupreises, die fest vereinbart sind. Erfahrungswerte führen zu den Kosten der Erstausrüstung. Daher können diese natürlich von den kalkulierten Ergebnissen differieren. Somit ist eine Anpassung der Anschaffungskosten und der Baupreiszahlung möglich.

*Chartermarktsituation
Ist die Festcharter abgelaufen, kann je nach Marktlage eine höhere oder niedrigere Charterraten als kalkuliert erzielt werden.

*Werftablieferungsrisiko
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die beauftragte Werft das Schiff verspätet oder im Extremfall gar nicht liefert. Eine Vertragsstrafe wird dann für die Werft fällig, wenn sie verspätet abliefert. Überschreitet die Verspätung das vertraglich festgehaltene Datum über 211 Tage, hat die Schifffahrtsgesellschaft die Möglichkeit, das Schiff nicht anzunehmen. Im Fall der Nichtablieferung des Schiffes werden die geleisteten Anzahlungen per Refundment-Garantie bei einer intern. Bank oder Versicherung zurückgezahlt.

*Fremdfinanzierung / Zinsen
Die Fremdfinanzierung ist zwar vertraglich abgeschlossen, jedoch kann sich der Effektivzins über oder unter der Kalkulation liegen.

*Betriebskosten & Gesellschaftskosten
Betriebskosten & Gesellschaftskosten können höher ausfallen als einberechnet. Zu solch einem Fall kann es z.B. durch erhöhte Versicherungskosten kommen.

*Währungsschwankungen
Finanzierung und Chartereinnahmen eines Schiffes erfolgen meist in US-Dollar. Die Beträge, die für die Rückführung des Eigenkapitals (oder die Ausschüttung in Euro an die Teilhaber) bestimmt sind, unterliegen aber einem gewissen Währungsrisiko. Ob dies gut oder schlecht ist, hängt ganz von der Entwicklung des jeweiligen Währungskurses ab.

*Steuerzahlungen
Es kann durch verschiedene Faktoren eine Steuermehrbelastung oder aber auch eine Steuerminderbelastung zustande kommen. Abhängig ist dies von einem möglichen abweichenden Übergangsgewinn beim Wechsel zur Tonnagesteuer. Veränderungen in einer geplanten Abschreibungsdauer als auch eine Änderung im Steuerrecht der AfA-Tabellen würden zu steuerlichen Veränderungen führen.

*Unternehmerrisiko
Es kann zu Zahlungsschwierigkeiten bei Vertragsparteien kommen. Diese würden aber nur bei langfristigen Verträgen und durch nachhaltige Veränderungen eines wirtschaftlichen Umfeldes entstehen. Dies kann sogar für den Anleger den Verlust seiner Einlage heißen, wenn eine Investition unerwartet einen negativen wirtschaftlichen Verlauf nimmt.


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