Der Grundfreibetrag ist der Betrag, für den der Steuerpflichtige keine Einkommensteuer entrichten muss. In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7.664 Euro (für Ledige und 15.328 Euro für Verheiratete) im Jahr – hierbei 2005. Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. Der Grundfreibetrag muss deshalb von Zeit zu Zeit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Der Grundfreibetrag soll eine jeweilige Gewährleistung für das aufbringen des entsprechenden Lebensunterhaltes des einzelnen sichern. Liegt jemand unter diesem Niveau, so kann er durch die Nichtveranlagungsbescheinigung eine Steuerfreiheit für seine Zinserträge – auch über den Sparerfreibetrag hinaus - beantragen.