Ein Freistellungsauftrag dient zur steuerfreihaltung der Zinseinkünfte, die unter dem Sparerfreibetrag liegen. Diesen muss der Kunde bei Versicherung oder Bank erteilen.
Das Ziel ist, Zinserträge ganz einzustreichen und somit keinen Abzug von Kapitalertragssteuer zu haben. Der Sparerfreibetrag liegt seit 01.01.04 bei 1421 € für Ledige Personen und beim Doppelten Betrag für Verheiratete – also bei 2842 €. Sie gelten aktuell (2006) noch immer.