Die so genannte Ablaufleistung wird fällig, wenn eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung „abläuft“. Sie bildet sich aus der zugesicherten Versicherungssumme (bei Lebensversicherungen) oder der zugesicherten Kapitalfindung (bei Rentenversicherungen) inklusive der bis zum Ablauf abgesparten Überschussbeteiligung.