Hier wird die Möglichkeit beschrieben, innerhalb einer so genannten Abrufphase – also einem definiertem Zeitraum – seine Lebensversicherung abzurufen. Die Abrufphase umfasst meist bis zu 5 Jahren. Der Sinn dahinter ist ein zeitlich abgestimmter, gemeinsamer Beginn für die privaten als auch gesetzlichen Rentenzahlungen. Die Ablaufleistung (oder Rente) ist dabei umso höher, wenn man diese Option erst spät in Gebrauch nimmt.