Die Definition für das Doppelbesteuerungsabkommen sieht folgendes vor:
Inländer haben auch im Ausland die Verpflichtung, ihre Einkünfte zu versteuern, man spricht hier von einem Welteinkommens-Prinzip. Entspricht zwischenstaatliche Übereinkommen, durch die geregelt wird, welcher Staat für einen Bürger, der in einem Staat Wohnt und in einem anderen Staat arbeitet, die Besteuerungshoheit hat. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz ist zum Beispiel jedermann, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, auch hier Einkommensteuerpflichtig. Dies betrifft grundsätzlich auch solche Einkünfte, die der Betroffene im Ausland erzielt. Ein ähnliches Bild bietet sich grundsätzlich zumeist auch für ausländische Arbeitnehmer, die im Inland Einkünfte erzielen.
Hier greifen, soweit sie geschlossen wurden, die Doppelbesteuerungsabkommen ein, indem die beteiligten Staaten untereinander regeln, welcher Staat das jeweilige Einkommen seiner Besteuerung unterwirft. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen beziehen sich nur auf die Steuern vom Einkommen, manche auf die Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer.
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