In der Praxis ist der häufigste Fall die Auflassungsvormerkung (oder auch Vormerkung), die als künftige Rechtsänderung eine Auflassung, also die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums ankündigt.
Grundlage bzw. Voraussetzung des Kaufvertrages ist eine Einigung über die Eigentumsübertragung zwischen Käufer und Verkäufer an dem Objekt, welches zum Verkauf steht. Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung der Auflassungsvormerkung sichern dem Käufer seine Ansprüche auf Übertragung des Eigentums nach vollständiger Kaufpreiserstattung.
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