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ABFINDUNG (ABFINDUNGSGUTHABEN) - INFORMATION SCHIFFSBETEILIGUNG

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Abfindung (Abfindungsguthaben) - Information Schiffsbeteiligung

Die Abfindung (oder auch das Abfindungsguthaben) ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen in Form einer Geldzahlung.
Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.

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