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ANLEGER (KOMMANDITIST) - INFORMATION SCHIFFSBETEILIGUNGEN

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Die Beteiligung an der Kommanditgesellschaft wird durch die Einlage des Anlegers (Kommanditist) bezahlt.
Die Haftung des Anlegers ist auf die Höhe der geleisteten Einlage begrenzt. Durch seine Beteiligung wird der Anleger Mitunternehmer der Gesellschaft.

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