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ABSCHLUSS

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A
Abschluss

Hier ist der Versicherungsabschluss gemeint. Dazu muss als erstes ein Antrag ausgestellt und unterschrieben. Ein Antrag ist für den Abschluss jeglicher Versicherung notwendig. Er dient der Vorbereitung für einen Vertrag und drückt die Absicht des Antragstellers aus, versichert werden zu wollen. Normalerweise ist hier eine 14tägige Bindungsfrist gesetzt, die durch eine möglicherweise geforderte ärztliche Untersuchung noch auf 4 Wochen erhöht werden kann. Zwischenzeitlich wird über Annahme oder Ablehnung des Antrages entschieden und das Versicherungsrisiko von dem Versicherungsunternehmen ermittelt. Der Antrag wird in Absprache und zusammen mit dem Versicherungsnehmer auf dessen Wünsche abgestimmt erstellt. Der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers muss bei Abschluss wahrheitsgemäß erläutert werden. Eine Verletzung der Anzeigepflicht tritt bei unvollständigen oder falsch gemachten Angaben ein. Der Versicherungsgeber darf dann innerhalb der ersten 3 Jahre vertraglich zurücktreten.

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