Was versteht man unter einem Rentenabschlag?
Bei dem Rentenabschlag handelt es sich um einen prozentualen Abschlag auf die Altersrente, wenn der Rentenempfänger vor Eintritt der Regelrente in die Rente eintreten will. Der Abschlag beträgt jeweils 0,3 % pro Monat, der früher als eine Regelaltersrente (mit 65) in Anspruch genommen wird. Bei einem Jahr vor Regeleintritt in die Rente wären das 3,6 %.
Definierte Abschläge bestehen auch bei…
…der Erwerbsminderungsrente…
…der Rente wegen Tod…
…Versorgungsausgleich…
…vorzeitiger Altersrente.