Was bestimmt die Altersgrenze?
Erst einmal gesagt - mit Altersgrenze ist der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand gemeint. Bei der Rentenversicherung scheidet hier also ein Beitragszahler aus und ein Rentenempfänger tritt ein. Bei einer Altersrente kann nur jemand, der vorher auch eingezahlt hat, beziehen. Er muss über eine Mindestversicherungzeit (also somit auch eine Mindesteinzahlungszeit) verfügen und ein definiertes Lebensalter erreicht haben.
Hierbei herrschen verschiedene Altersgrenzen:
* 65 Jahre bei normaler Altersrente (Regelaltersrente)
* 62 Jahre bei Altersrente für Versicherte, die lange Zeit eingezahlt haben
* 60 Jahre – diese Altersgrenze gilt für schwer behinderte Menschen, wegen Arbeitslosigkeit, oder bei Frauen und Altersteilzeitarbeit.
Möchte jemand – unter normalen Umständen – vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, so muss er Einbußen in Kauf nehmen. Absichern kann man sich gegen diese Einbußen im Ruhestand mittlerweile nur durch eine private Rentenversicherung. Für Fragen oder Entscheidungshilfen sollten sie Expertenmeinungen einhohlen.