Welche Personengruppen erhalten die staatliche Förderung?
Mit Förderkriterien sind Bestimmungen gemeint, die festlegen, wer Anspruch auf staatliche Förderung zur Riester-Rente hat.
Anspruch auf staatliche Förderung haben vor allem alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Mittlerweile greifen die Reformmaßnahmen auch bei der Beamtenversorgung und den Versorgungssystemen des öffentlichen Dienstes. Hier die förderberechtigten Gruppen:
*Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
*Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
*Landwirte
*Ehegatten förderberechtigter Versicherter, sofern sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen und die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben
*Soldaten
*Beamte
*Bezieher von Arbeitslosenhilfe, deren Leistung wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen ruht
*Richter
*versicherungspflichtige Selbstständige
*Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld
*Behinderte in Werkstätten
*Elternteile, für die eine Kindererziehungszeit angerechnet werden kann (bis zu drei Jahre),
*nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
*Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende,
*geringfügig Beschäftigte (in 400-Euro-Jobs), wenn sie die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen auf Pflichtbeiträge aufstocken
Keine staatliche Förderung bekommen können:
*Selbstständige mit privater Absicherung,
*freiwillig Versicherte,
*geringfügig Beschäftigte (in 400-Euro-Jobs), die keine Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung zahlen,
*Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.