Was versteht man unter einer Rentenanpassung?
Mit der Rentenanpassung ist der Ausgleich gemeint, mit dem jährlich die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung an die Entwicklung der Arbeitslöhne angepasst wird. Die Anpassung orientierte sich dabei bis 1999 an den Nettolöhnen. Aus Rücksicht auf die jüngere, beitragszahlende Generation, wurden 2000 die Renten nur so stark wie die Preise angehoben. Seit Januar 2001 wird die Rentenzahlungsentwicklung anhand einer Anpassungsformel definiert. Diese setzt sich aus den Faktoren…
…Brottolohnentwicklung…
…gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge…
…und Rentner – Beitragszahler – Verhältnis…
…zusammen.
So wirken sich beispielsweise per Nachhaltigkeitsfaktor die Zunahme der Rentenempfänger und die Abnahme der Beitragszahler dämpfend auf die jährliche Rentenanpassung aus. Umgekehrt läuft es, wenn die Anzahl der Beitragszahler ohne Rentenempfängersteigerung zunimmt. Dies würde die Rentenanpassung steigern.