Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung?
Hiermit ist das vorzeitige Lösen eines Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer gemeint.
Es muss allerdings ein besonderer Anlass vorliegen, z.B.
Zahlungsunfähigkeit,
Obliegenheitsverletzung vom Versicherten oder
Nichtzahlung der Folgeprämie.
Einzelne Gesellschaften kündigen auch Verträge auf, bei denen Sie z.B. zweimal Leisten mussten, also zwei Versicherungsfälle gemeldet wurden.
Länger bekannt ist dieses Verwalten in der Autoversicherung, dort werden zum teil recht schnell Teilkasko oder Vollkasko aufgekündigt.
Gezielt informieren kann Sie ein unabhängiger Makler, diesem ist i.d.R. bekannt welche Gesellschaften sehr leicht zu einer außerordentlichen Kündigung neigen.